Berger Elisabeth (2008): Rezeption im liechtensteinischen Privatrecht unter besonderer Berücksichtigung des ABGB. Schaan: GMG Verlag.

Ein Kleinstaat sieht sich in vielen Belangen vor grosse Herausforderungen gestellt, wozu in besonderem Masse auch die Rechtssetzung und die Rechtsprechung gehören. Um die vielfältigen Nachteile eines kleinen Rechtsraums auszugleichen, setzt das Fürstentum Liechtenstein daher seit bald zwei Jahrhunderten auf die Rezeption ausländischen Rechts bei der Rechtserzeugung und die Heranziehung ausländischen Know-hows bei der Rechtsvollziehung.
Das liechtensteinische Privatrecht zeichnet sich denn auch durch eine aussergewöhnliche Normenvielfalt aus. Diese resultiert aus der Rezeption österreichischen und schweizerischen Rechts, ergänzt um adaptierte Rechtsnormen ausländischen Ursprungs sowie eigenständige Rechtsschöpfungen.