Neue Kommentierungen auf verfassung.li
Die von Univ.-Prof. Dr. Anna Gamper von der Universität Innsbruck verfassten Kommentierungen stellen die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie den Schutz der Vermögensrechte der Religionsgemeinschaften dar. Analysiert wird auch die besondere Stellung der römisch-katholischen Kirche als Landeskirche. In diesem Zusammenhang werden die Begriffe Kirchengut und Kirchgemeinde erläutert und die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten dargestellt.
Wie in allen Teilen des Verfassungskommentars wird auch in den Kommentierungen der Art. 37 bis 39 LV viel Wert auf die historische Einbettung und die Analyse des Textes gelegt. Selbstverständlich berücksichtigt auch diese Darstellung der Bestimmungen über die Religion die Lehre und verarbeitet die Rechtsprechung, nicht zuletzt die des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.