Staatsaufgaben im Kleinstaat. Eine rechtsvergleichende Analyse für Liechtenstein

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Welche Aufgaben muss ein Staat zwingend wahrnehmen? Diese Frage stellt sich in einem Kleinstaat wie Liechtenstein besonders pointiert. Schliesslich sind die Ressourcen in kleinen Gemeinwesen beschränkt und ist es Liechtenstein gewohnt, mit seinen Nachbarn zusammen zu arbeiten.
 

Das Projekt „Staatsaufgaben im Kleinstaat“ analysiert die wirtschaftlichen Tätigkeiten der öffentlichen Unternehmen Liechtensteins und die an Private übertragenen öffentlichen Aufgaben. Im Zentrum steht die Analyse liechtensteinischer Gesetze, des EWR-Rechts und weiterer völkerrechtlicher Übereinkommen. Wegen der beschränkten finanziellen sowie personellen Ressourcen und möglicher Befangenheit stellt sich die Frage, ob die Liechtensteiner Regeln eine unabhängige Auswahl der mit den Aufgaben betrauten Personen und eine sorgfältige Kontrolle ermöglichen. Zudem ist im Kleinstaat nicht garantiert, dass sich ein Wettbewerb einstellt. Es ist deshalb zu prüfen, ob die internationalen Vorgaben genügend auf die besonderen Verhältnisse kleiner Staaten eingehen.
 

Die Frage, welche Aufgaben ein Staat zwingend erledigen muss und weder an Private im Inland übergeben noch an Organisationen im Ausland abtreten darf, wird die gesamte Arbeit begleiten.
 

Die Untersuchungen werden mit rechtswissenschaftlichen Methoden (Analyse der Materialien, von Erlassen, Literatur und Rechtsprechung aus Liechtenstein, des EFTA-Gerichtshofes etc.) durchgeführt. Selbstverständlich finden die aktuellen politischen Diskussionen Beachtung und wird rechtsvergleichend gearbeitet.
 

2023 zeigte sich, dass die eine Dissertation nicht fertiggestellt werden kann. Die andere wird voraussichtlich 2024 beendet.
 

Ausgehend von der Fragestellung, welche Aufgaben ein Staat wahrnehmen muss, wandte sich Patricia Schiess dem Thema Medien zu und veröffentlichte im Herbst 2023 eine kurze Publikation zu den Leitplanken für die Regelung des öffentlichen Rundfunks und der Medienförderung in Liechtenstein. 2024 wird von ihr zu diesem Thema eine umfangreiche rechtsvergleichende Publikation erscheinen.
 

Das Projekt wurde vom Oktober 2017 bis September 2020 durch den Schweizerischen Nationalfonds SNF (Projekt-Nummer 10001C_173313) gefördert.