In Liechtenstein ist die Abgabe der alten Staatsbürgerschaft Voraussetzung für eine Einbürgerung. Nichtsdestotrotz weist die Volkszählung von 2015 aus, dass knapp ein Viertel aller im Land wohnhaften Liechtensteiner Doppel- oder Mehrfachbürger sind. Liechtenstein kennt eine sogenannte asymmetrische Regelung, was die Doppelte Staatsbürgerschaft betrifft. Während die Beibehaltung der alten Staatsbürgerschaft bei Naturalisation nicht erlaubt ist, können Liechtensteiner, die sich in einem anderen Land einbürgern lassen, ihre liechtensteinische Staatsbürgerschaft behalten und somit – sofern dies der andere Staat erlaubt – Doppelbürger werden. Welche Stellung nimmt Liechtenstein hinsichtlich der Doppelten Staatsbürgerschaft in Europa ein? Wie wurde und wird in Liechtenstein für oder gegen die Doppelte Staatsbürgerschaft argumentiert?