Eine Tagung aus Anlass des Jubiläums 300 Jahre Liechtensteiner Oberland 2012
Von 1684 bis 1699/1712 standen die Reichsherrschaft Schellenberg und die Reichsgrafschaft Vaduz unter der Zwangsverwaltung durch das Heilige Römische Reich deutscher Nation. An deren Ende erfolgte der Verkauf der Grafschaft Vaduz an den Fürsten Johann Adam I. von Liechtenstein, der sich 2012 zum 300. Mal jährte.
Ausgehend von diesem Beispiel wurden an der Tagung Fälle und Formen der Zwangsadministration von Territorien durch übergeordnete Institutionen vom 17. bis ins 21. Jahrhundert vorgestellt. Historiker, Völkerrechtler und Politikwissenschaftler diskutierten u.a. Parallelen und Unterschiede im historischen Vergleich.
Die kaiserliche Administration war in der frühen Neuzeit ein zwar seltenes, aber nicht singuläres Instrument der kaiserlichen Politik. Nachdem im 19. Jahrhundert die Voraussetzungen für Zwangsadministrationen durch eine staats- oder völkerrechtlich übergeordnete Einheit weithin fehlten, bestanden ab 1919 mit dem Völkerbund und ab 1945 mit den Vereinten Nationen internationale Organisationen, die bis zur Dekolonisierung einen als legitim akzeptierten völkerrechtlichen Rahmen für die Zwangsadministration instabiler oder zur Selbstverwaltung für unfähig befundener Gebiete abgaben (Mandats-/ Treuhandgebiete). Seit den 1990er Jahren ist eine Zunahme internationaler Übergangsverwaltungen zu verzeichnen, etwa im Kosovo und in der Republik Bosnien und Herzegowina.
Die Konferenzbeiträge wurden 2014 im Tagungsband „Zwangsadministrationen. Legitime Fremdverwaltung im historischen Vergleich (17. bis 21. Jahrhundert)“ publiziert.
Projektdauer: 2012