Das Forschungsprojekt beschäftigte sich mit dem Aufbau und der Tätigkeit der obersten Staatsorgane, so unter anderem mit der Bildung und den Kompetenzen, den Verfahren politischer Willensbildung und der Rechtsetzung. Bei den obersten oder staatsleitenden Organen handelt es sich um die Organe, die im deutschen Schrifttum als Verfassungsorgane bezeichnet werden. Es interessiert vor allem ihre Stellung im Gefüge der Staatsgewalten. Die geltende Verfassung 1921 hat wie jede andere Verfassung eine Vorgeschichte. Sie ist das Ergebnis eines geschichtlichen Prozesses, der vom monarchischen Absolutismus über den monarchischen Konstitutionalismus zur konstitutionellen Monarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage oder anders formuliert, von der altständischen über die konstitutionelle zur heute geltenden Verfassung verläuft. Der enge Zusammenhang zwischen Verfassungsgeschichte und geltender Staats- und Verfassungsordnung bestimmte den methodischen Blickwinkel der Untersuchung.
Das Forschungsprojekt wurde 2015 mit der Präsentation der Publikation „Die liechtensteinische Staatsordnung. Verfassungsgeschichtliche Grundlagen und oberste Organe“ (LPS 57) abgeschlossen.
Projektdauer: bis 2015