Abstract
Das liechtensteinische Wahlsystem bei Landtagswahlen hat sich von einem indirekten System mit Wahlmännern über ein Majorzsystem zu einem Listenproporzsystem und schließlich einem Kandidatenproporzsystem entwickelt. Eintrittshürden aufgrund von Sperrklauseln sowie dem Erfordernis eines Grundmandates bei kleiner Abgeordnetenzahl in den beiden Wahlkreisen erschweren kleinen Parteien den Zugang zum Landtag. Die Einführung des Verhältniswahlrechts hat zwar die Disproportionalitäten zwischen Stimmen- und Mandatsanteil reduziert, aber nicht ganz beseitigt. Die Dominanz zweier christlich-konservativer Großparteien seit deren Gründung 1918 ist nicht zuletzt eine Folge des Wahlsystems. Die Regierung wird nicht direkt vom Volk gewählt. Auf Gemeindeebene werden hingegen die Vorsteher:innen direkt gewählt, ebenso die weiteren Mitglieder des Gemeinderates.
Keywords: Liechtenstein, Wahlsystem, Mehrheitswahl, Sperrklausel, Sitzverteilung
doi.org/10.5771/9783845299006-503
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