Abstract
Die Entwicklung der Gesetzgebung und die Unterzeichnung zahlreicher internationaler Übereinkommen haben in Liechtenstein zunehmend dem Prinzip der Chancengleichheit und der Antidiskriminierung rechtlich zum Durchbruch verholfen. Dies widerspiegelt die Pluralisierung der Gesellschaft und den schleichenden Wertewandel. Zahlreiche potenzielle Diskriminierungsgründe, etwa Geschlecht, Herkunft und Rasse, Religion und Glauben, sexuelle Orientierung, körperliche oder intellektuelle Behinderung, kamen in den Fokus mit entsprechenden Debatten und gesetzgeberischen Maßnahmen. In der Realität stößt das Prinzip der Chancengleichheit jedoch für verschiedene gesellschaftliche Gruppen weiterhin an Grenzen. Dies betrifft beispielsweise die Vertretung von Frauen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die Bildungschancen von Kindern aus fremdsprachigen Herkunftsländern, die fehlende Integration von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt oder die Ungleichbehandlung von Religionsgemeinschaften. So besteht einerseits eine Kluft zwischen rechtlichem Anspruch und der Wirklichkeit, teilweise ist aber auch die rechtliche Lage nicht umfassend auf die Chancengleichheit aller ausgerichtet. Unter anderem kann das Fehlen eines allgemeinen Antidiskriminierungsgesetzes als Mangel angesehen werden.
Keywords: Liechtenstein, Menschenrecht, Chancengleichheit, Diskriminierung, Soziale Integration
doi.org/10.5771/9783845299006-131
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