Der Staatsgerichtshof (StGH) wird dieses Jahr 100 Jahre alt. Er hat in seiner langen Geschichte hunderte von Gerichtsentscheidungen als verfassungswidrig kassiert. Seine spektakulärsten Entscheidungen sind Gegenstand dieses Vortrages.
Für öffentliche Diskussionen und politische Kontroversen sorgten in der 100-jährigen Geschichte des Staatsgerichtshofs immer wieder spektakuläre Entscheide: die Ministeranklage von 1931, die Aufhebung einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes im Jahr 1961, worauf dessen Präsident seinen Rücktritt in Erwägung zog, sowie die umstrittene Entscheidung zum Frauenstimmrecht von 1982. Rückblickend bleibt festzuhalten, dass der Staatsgerichtshof versagt hat, die Gleichstellung auf verfassungsrechtlichem Weg voranzubringen. Auch die Kunsthaus-Affäre in den 1980er Jahren, das viel beachtete Urteil von 2003 zur Rettung tausender Stiftungen sowie die jüngsten Corona-Entscheidungen prägten die verfassungsrechtliche Diskussion.
Der Staatsgerichtshof (StGH) des Fürstentums Liechtenstein ist das Verfassungsgericht des Landes und wacht als unabhängiger Gerichtshof des öffentlichen Rechts über die Einhaltung der Verfassung. Gerade in Zeiten, in denen politische Akteure immer wieder versuchen, verfassungsmässige Grenzen auszudehnen oder zu umgehen, kommt ihm eine zentrale Bedeutung für den Rechtsstaat zu.
Referent
Hilmar Hoch ist Präsident des Staatsgerichtshofs und blickt auf eine lange Richtertätigkeit zurück. Seit 2016 ist Hilmar Hoch Mitglied des Wissenschaftlichen Rates des Liechtenstein-Instituts.
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Eine Veranstaltung der Erwachsenenbildung Stein Egerta
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