Abstract
Das liechtensteinische Gerichtsorganisations- und Verfahrensrecht ist seit jeher stark vom österreichischen Recht geprägt. Bis heute arbeiten Richter:innen österreichischer – und im geringeren Maße auch solche mit schweizerischer – Nationalität an den liechtensteinischen Gerichten. Obwohl viele Fälle einen Auslandsbezug aufweisen, hat Liechtenstein verschiedene Übereinkommen insbesondere zur Anerkennung und zum Vollzug ausländischer Urteile nicht unterzeichnet. Eine größere Anzahl von Staatsverträgen hat es jedoch mit seinen unmittelbaren Nachbarn Schweiz und Österreich geschlossen. Überdies ist Liechtenstein wegen seiner EWR-Mitgliedschaft in vielfältiger Weise überregional eingebunden. Dass zu vielen Themen (Mitarbeitende an den Gerichten, Anzahl Fälle etc.) keine vollständigen Datenreihen vorliegen, erschwert den Vergleich.
Keywords: Liechtenstein, Gerichtsbarkeit, Prozessrecht, Richter, Richterin, Staatsanwaltschaft
doi.org/10.5771/9783845299006-367
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