Abstract
Das Parlament des Fürstentums Liechtenstein, der Landtag, ist in ein vielschichtiges System zwischen konstitutioneller Monarchie und direkter Demokratie eingebettet. Dementsprechend weist er spezifische und teilweise einzigartige Strukturen, Organe und Arbeitsweisen vor. Seine 25 Mitglieder werden in regelmäßigen und freien Wahlen in zwei Wahlkreisen bestimmt und nehmen ihr Mandat nebenamtlich als Milizparlamentarier:innen wahr. Neben gesetzgeberischen Aufgaben ist der Landtag mit Wahl- und Kontrollaufgaben betraut. Er kontrolliert die Regierung und schlägt dem Fürsten die Ernennung der Exekutive vor. Der Landtag kann vom Fürsten und vom Volk aufgelöst werden. Zur Erfüllung ihrer verschiedenen Funktionen stehen den Abgeordneten verschiedene parlamentarische Instrumente zur Verfügung, von denen sie zuweilen rege Gebrauch machen.
Keywords: Liechtenstein, Parlament, repräsentative Demokratie, Abgeordneter, freies Mandat
doi.org/10.5771/9783845299006-261
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