Abstract
Die liechtensteinische öffentliche Verwaltung ist in ihrer jeweiligen historischen Ausgestaltung so alt wie das Fürstentum selbst. Bis heute nehmen die zentrale Landesverwaltung und dezentrale Verwaltungseinheiten, insbesondere die Gemeinden, Verwaltungsaufgaben wahr. Die rechtlichen Grundlagen der Verwaltung finden sich in der Verfassung und den Gesetzen sowie über den Zollvertrag in der schweizerischen Rechtsmaterie und über das EWR-Abkommen im umgesetzten Gemeinschaftsrecht. Die Aufgaben bzw. Leistungen der heutigen Verwaltung sind sehr vielfältig und einem stetigen Wandel unterworfen. Durch eine Professionalisierung ab circa 1970 ist eine starke Zunahme des Personals festzustellen, während Verwaltungsreformen in Liechtenstein oft scheitern.
Keywords: Liechtenstein, Verwaltung, Landesverwaltung, Gemeindeverwaltung, Verwaltungsrecht
doi.org/10.5771/9783845299006-311
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