Abstract
Dieses für eine rechtsvergleichende Tagung in Como (Italien) erstellte Handout gibt einen kurzen Überblick über die rechtliche Stellung der Landschaften und Gemeinden Liechtensteins. Es erklärt die Ziele, die mit dem im Jahr 2003 neu in die Verfassung aufgenommenen Recht der Gemeinden, aus dem Staatsverband auszutreten, verfolgt wurden. Der 2003 hierfür neu geschaffene Art. 4 Abs. 2 LV wird vor dem Hintergrund von § 1 Konstitutionelle Verfassung (von 1862) sowie von Art. 1 und Art. 4 LV (in der Version von 1921) kurz erläutert.