Schiess, Patricia (2020): Kommentierung zu Art. 114 und 115 LV (Schlussbestimmungen). In: Liechtenstein-Institut (Hg.): Kommentar zur liechtensteinischen Verfassung. Online-Kommentar, Bendern 2016, verfassung.li.

Erscheinungsjahr:
2020

Abstract
Bei Art. 114 LV und Art. 115 LV handelt es sich um die beiden Bestimmungen aus dem XII. Hauptstück der liechtensteinischen Verfassung, also um die Schlussbestimmungen. Sie regelten das Verhältnis der Verfassung zu dem von ihr 1921 angetroffenen Rechtsbestand und den Umgang mit Lücken im damals bestehenden Recht, die dadurch entstanden, dass die neu erlassene Verfassung konkrete Staatsaufgaben aufzählte und die Verabschiedung verschiedener Gesetze verlangte.

verfassung.li