Mit der Übernahme der EU-Datenschutzgrundverordnung in das EWR-Abkommen und der nachfolgenden Umsetzung in nationales Recht hat sich das Datenschutzrecht Liechtensteins massgeblich geändert. Aus diesem Anlass beauftragte die Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtenstein das Liechtenstein-Institut mit der Durchführung einer Umfrage zur Einstellung der liechtensteinischen Wohnbevölkerung zum Datenschutz.
Abgeschlossen: Januar 2020