Schiess, Patricia (2017): Kommentierung zu Art. 22 LV (Die Landesregale: Jagd, Fischerei, Bergewesen). In: Liechtenstein-Institut (Hg.): Kommentar zur liechtensteinischen Verfassung. Online-Kommentar, Bendern 2016, verfassung.li.

Erscheinungsjahr:
2017

Art. 22 der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein vom 5. Oktober 1921 weist dem Land die Hoheit über die Jagd, die Fischerei und das Bergwesen zu. Diese Kommentierung erläutert die Entwicklung der Landesregalien sowie die Grundlagen für Jagd und Fischerei sowie die Regelung der Gewinnung von Mineralien und Salz.

 

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