Langer, Lorenz (2026): Richterliche Unabhängigkeit und Richterselektion in Liechtenstein. Zwischen lokaler Tradition und «internationalen Standards». In: Hilmar Hoch und Patricia Schiess (Hg.): 100 Jahre Verfassungsgerichtsbarkeit in Liechtenstein. Festschrift zum Jubiläum des Staatsgerichtshofs. Baden-Baden: Nomos (Schriftenreihe des Liechtenstein-Instituts, 2), S. 245–274.

Abstract
2020 richtete die GRECO (Staatengruppe gegen Korruption) Empfehlungen an Liechtenstein zur Korruptionsbekämpfung bei den Gerichten. Lorenz Langer nimmt dies zum Anlass, der Frage nachzugehen, ob den insbesondere von der GRECO und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angeführten Vorgaben zur Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit Rechtsverbindlichkeit zukommt. Das besondere Interesse des Autors gilt dabei den auf internationaler und europäischer Ebene genannten Anforderungen an die Bestellung der Richter:innen.

Lorenz Langer zeichnet denn auch die Regelung der Richterbestellung in Liechtenstein seit dem Erlass der konstitutionellen Verfassung von 1862 nach. Die Bestellung durch ein vom Staatsoberhaupt und dem Parlament bestücktes Organ (das Richterauswahlgremium) steht in einem Spannungsverhältnis zu den vom Ministerkomitee des Europarates und der GRECO geforderten Justizräten, in denen vornehmlich die Richterschaft selbst vertreten ist. Umso wichtiger ist es – so wie der Autor es tut – daran zu erinnern, dass die von den Evaluationsorganen genannten internationalen Standards aus völkerrechtlicher Sicht nicht verbindlich sind, auch wenn ein – wie es Lorenz Langer nennt – «Reigen» zu beobachten ist, in dem «Richtervereinigungen, Expertengremien und Berichterstatter» für die GRECO und die Venedig-Kommission gegenseitig auf Instrumente des soft law verweisen.
 

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https://doi.org/10.5771/9783748970309-245


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