11 Gemeinden – 4 Modelle der kommunalen Parteienfinanzierung
Wie Patricia Schiess zeigt, finden sich in den elf Liechtensteiner Gemeinden vier verschiedene Modelle der öffentlichen Parteienfinanzierung. Auf Landesebene sieht das «Gesetz über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien» ein fünftes Modell vor. Dieses Gesetz regelt aber nur die Alimentierung der nationalen Parteien. Es macht den Gemeinden keine Vorgaben zur Unterstützung der lokalen Parteisektionen. Wohl aber müssen die nationalen Parteien ab dem Rechnungsjahr 2020 die Gemeindebeiträge an ihre Ortsgruppen im Anhang der Jahresrechnung bekanntgeben.
Im Aufsatz werden die von den Gemeinden in den letzten zwanzig Jahren an die lokalen Parteisektionen ausbezahlten Beträge zusammengestellt. Es zeigt sich, dass nur zwei Gemeinden nach 2008 eine Erhöhung der Summe vornahmen. Im Jahr 2019 richteten die Gemeinden im Total eine Summe von CHF 287'500 an die Ortsgruppen aus. Auf Landesebene belief sich der Betrag an die fünf Landesparteien auf CHF 1,15 Mio.
Nach einer Verortung der kommunalen Parteienfinanzierung im liechtensteinischen Recht und der Darstellung der durch das Land ausgerichteten Unterstützung werden in diesem Beitrag die von den Gemeinden gewählten Varianten der öffentlichen Parteienfinanzierung erläutert. Näher eingegangen wird auf die Diskussionen in den Gemeinderäten Schaan und Balzers. Ihnen stellte sich wegen der Erhöhung der Anzahl Parteien im Gemeinderat die Frage, wie die etablierten Parteien mit neueren Parteien umgehen. Schaan und Balzers senkten den die kleinen Parteien begünstigenden Pauschalbetrag. In Triesenberg, Eschen und Mauren beschloss die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder hingegen, der neu in den Gemeinderat eingezogenen dritten Partei denselben Sockelbetrag und denselben Betrag pro Mandat auszubezahlen wie die FBP und die VU während der vorhergehenden Amtsdauer erhalten hatten.
Es handelt sich bei dieser Untersuchung um die erste Analyse der öffentlichen Finanzierung der Ortsgruppen in Liechtenstein.