Abstract
In diesem Aufsatz werden die von den liechtensteinischen Gemeinden an die lokalen Parteisektionen ausbezahlten Beträge zusammengestellt. Es zeigt sich, dass nur zwei der elf Gemeinden nach 2008 die Summe erhöhten. Im Jahr 2019 richteten sie im Total einen Betrag von CHF 287’500 an die Ortsgruppen aus. Auf Ebene Land belief sich der Betrag an die fünf Landesparteien auf CHF 1,15 Mio. Im Laufe der Jahre änderten mehrere Gemeinden den Verteilschlüssel oder die Zahlungsmodalitäten. Heute finden sich in den elf Gemeinden vier verschiedene Modelle. Auf Landesebene sieht das Gesetz ein fünftes Modell vor. Das Gesetz regelt nur die Alimentierung der nationalen Parteien. Es macht den Gemeinden keine Vorgaben zur Unterstützung der lokalen Sektionen.
Nach einer Verortung der kommunalen Parteienfinanzierung im liechtensteinischen Recht und der Darstellung der durch das Land ausgerichteten Unterstützung stellt in diesem Beitrag die von den Gemeinden gewählten Varianten der öffentlichen Parteienfinanzierung vor. Er erläutert die Diskussionen in den Gemeinderäten Schaan und Balzers. Ihnen stellte sich wegen der Erhöhung der Anzahl Parteien im Gemeinderat die Frage, wie die etablierten Parteien mit neueren Parteien umgehen. Schaan und Balzers senkten den die kleinen Parteien begünstigenden Pauschalbetrag. Triesenberg, Eschen und Mauren zeigen jedoch, dass der Entscheid auch anders lauten kann. Hier beschloss die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder nämlich, der neu in den Gemeinderat eingezogenen dritten Partei (DpL respektive FL) denselben Sockelbetrag und denselben Betrag pro Sitz auszubezahlen wie der FBP und der VU für die vorhergehende Amtsdauer.
Schlüsselwörter
Kommunale Parteienfinanzierung; Liechtenstein; Gemeinderat; Wählerstimmen; Pauschalbetrag