Neue Kommentierungen auf verfassung.li
Mit der Kommentierung dieser beiden Bestimmungen, die seit 1921 mit unverändertem Wortlaut in der Verfassung stehen, gewinnt der Online-Kommentar zusätzlich an Gewicht. In gewohnter Manier zeigen die Autoren nicht nur die historische Entwicklung der Verfassungsbestimmungen auf, sondern sie verarbeiten auch die aktuelle Literatur und Rechtsprechung, sowohl aus Liechtenstein, als auch aus den angrenzenden Staaten sowie – was für die Meinungsäusserungsfreiheit wichtig ist – die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg.
Von Prof. Dr. Nicolas Raschauer stammen die Erläuterungen zu Art. 36 LV. Dr. Hilmar Hoch und Dr. Robin Schädler haben die Kommentierung von Art. 40 LV vorgenommen, der insbesondere auch für die Medienschaffenden von Interesse ist.
Mit diesen beiden Ergänzungen zum Hauptteil der Verfassung über die Grundrechte macht der vom Liechtenstein-Institut herausgegebene Verfassungskommentar, dessen Inhalte von jedermann frei abgerufen werden können, einen weiteren wichtigen Schritt hin zur Vollständigkeit.