Bussjäger, Peter (2019): Kommentierungen zum IX. Hauptstück (Von den Behörden und Staatsbediensteten: Art. 106-109 LV). In: Liechtenstein-Institut (Hg.): Kommentar zur liechtensteinischen Verfassung. Online-Kommentar, Bendern 2016, verfassung.li.

Abstract
Art. 106 bis 109 LV bilden zusammen das IX. Hauptstück über die Behörden und über die Staatsangestellten. Art. 106 LV beschlägt die Schaffung von Richterstellen. Demgegenüber ordnet Art. 107 LV den Sitz und die Besetzung der Behörden, Art. 108 LV den Eid der Staatsangestellten. Art. 109 LV bildet die verfassungsmässige Grundlage für die Staatshaftung.

 

verfassung.li