Abstract
Art. 44 LV enthält die Grundlage für die Einführung einer Wehrpflicht und verbietet bewaffnete Formationen. Da die Themen Sicherheit und Verteidigung in keiner anderen Verfassungsbestimmung angesprochen werden, enthält die Kommentierung von Art. 44 LV auch allgemeine Ausführungen zu diesen beiden aussenpolitisch wichtigen Themen und zum Bevölkerungsschutz.