Vor 170 Jahren: Erste demokratische Wahl einer Volksvertretung
Der ab 1818 bestehende Ständelandtag wurde nicht durch eine demokratische Wahl bestimmt und hatte kaum politische Rechte. So forderten die revolutionären Ausschüsse im Revolutionsjahr 1848 die Schaffung einer demokratischen Volksvertretung, was Fürst Alois II. in den Konstitutionellen Übergangsbestimmungen vom 7. März 1849 zusicherte. Der Landratswahl vom 20. Mai 1849 folgte jedoch keine zweite Wahl mehr: Am 14. Februar 1850 wurde der Landrat geschlossen und in der Folge nicht wiedereröffnet. Der fürstliche Reaktionserlass vom 20. Juli 1852 hob die Konstitutionellen Übergangsbestimmungen auf und beseitigte damit auch den Landrat. Bis zur neuen Konstitutionellen Verfassung von 1862 trat wieder der alte Ständelandtag zusammen.
Bildlegende: Peter Kaiser (1793–1864) aus Mauren wurde am 20. Mai 1849 in den Landrat gewählt. Er war eine der treibenden Kräfte der 1848er-Revolution in Liechtenstein gewesen.
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