Vor 170 Jahren: Erste demokratische Wahl einer Volksvertretung

27 May 2019 - Ein Blick zurück
Am 20. Mai 1849 fand erstmals die Wahl einer liechtensteinischen Volksvertretung statt: Die wahlberechtigten Männer – die Frauen hatten kein Wahlrecht – wählten an einer Landsgemeinde in Vaduz in einer demokratischen, freien, direkten Wahl mit offenem Handmehr 24 Abgeordnete in den Landrat. Der Landrat war das erste liechtensteinische Parlament.
Die wichtigsten Kompetenzen des Landrats waren die Beratung und Bewilligung der Gesetze und des Staatshaushalts; der Landesverweser war ihm verantwortlich. Auf die Bestellung des Landesverwesers hatte der Landrat jedoch keinen Einfluss. Die vom Landrat beschlossenen Gesetze bedurften der fürstlichen Sanktion.

Der ab 1818 bestehende Ständelandtag wurde nicht durch eine demokratische Wahl bestimmt und hatte kaum politische Rechte. So forderten die revolutionären Ausschüsse im Revolutionsjahr 1848 die Schaffung einer demokratischen Volksvertretung, was Fürst Alois II. in den Konstitutionellen Übergangsbestimmungen vom 7. März 1849 zusicherte. Der Landratswahl vom 20. Mai 1849 folgte jedoch keine zweite Wahl mehr: Am 14. Februar 1850 wurde der Landrat geschlossen und in der Folge nicht wiedereröffnet. Der fürstliche Reaktionserlass vom 20. Juli 1852 hob die Konstitutionellen Übergangsbestimmungen auf und beseitigte damit auch den Landrat. Bis zur neuen Konstitutionellen Verfassung von 1862 trat wieder der alte Ständelandtag zusammen.

 

Bildlegende: Peter Kaiser (1793–1864) aus Mauren wurde am 20. Mai 1849 in den Landrat gewählt. Er war eine der treibenden Kräfte der 1848er-Revolution in Liechtenstein gewesen. 

 

 

Lesen Sie dazu auch folgende Artikel:

Landvogt

Landrat

Landtag
Liechtenstein, Alois II. Josef von
Revolution 1848
Sanktion, -srecht
Wahlsysteme

·