verfassung.li wächst weiter – in die Tiefe und in die Breite
Neu sind Art. 26 LV (über die Sozialversicherungen) sowie Art. 64 bis Art. 70 LV (aus dem V. Hauptstück über den Landtag) in www.verfassung.li eingelesen und verlinkt. Sie ergänzen die bereits im Frühling und Herbst 2016 vollständig aufgeschalteten Kommentierungen zum I. und II. Hauptstück (Das Fürstentum und Vom Landesfürsten) und X. Hauptstück (Von den Gemeinden) sowie die erste Hälfte der zum III. und V. Hauptstück über die Staatsaufgaben und den Landtag publizierten Kommentierungen.
Damit stehen den Benutzerinnen und Benutzern des Online-Kommentars ab sofort auch die Kommentierungen zu den Bestimmungen der Verfassung über den Landtag (Art. 45 bis Art. 70 LV) vollständig zur Verfügung. In diesen Artikeln über das nationale Parlament finden sich nicht nur die Normen über die Wahl, Stellung und Aufgaben der Abgeordneten und die Funktion des Landtages, sondern insbesondere auch die Bestimmungen über die politischen Rechte der Landesbürger und Gemeinden (Initiative und Referendum) sowie die Regeln für die Kundmachung der Gesetze und für die Erstellung des Voranschlages.
Literaturverzeichnis ergänzt, Schlagwörter vergrössert
Gleichzeitig wurden das allgemeine Literaturverzeichnis und das Abkürzungsverzeichnis ergänzt. Mit dem Anwachsen des Verfassungskommentares hat sich selbstverständlich auch die Anzahl der Schlagwörter vergrössert. Diese Stichwörter ermöglichen den Leserinnen und Lesern einen thematischen Einstieg in die Verfassung des Fürstentums Liechtenstein.
Weitere Kommentierungen im Herbst 2017
Die Arbeit am Verfassungskommentar wird mit der Kommentierung weiterer Bestimmungen aus dem III. Hauptstück (Von den Staatsaufgaben) und mit der Analyse des VI. Hauptstückes (Vom Landesausschusse) fortgesetzt. Die nächste Aufschaltung ist für den Herbst 2017 geplant. Sie wird vorgängig auf der Startseite des Verfassungskommentars und über den Newsletter des Liechtenstein-Instituts angekündigt.