Sind die liechtensteinischen FIU-Regularien mit ausländischen Partnerbehörden kundmachungsbedürftige Staatsverträge? 

14 Apr 2026 - New Publication
Am Beispiel von Taiwan geht Lukas Ospelt in der Liechtensteinischen Juristen-Zeitung Nr. 1/2026 der Frage nach, wie die von der liechtensteinischen Financial Intelligence Unit (FIU) mit ausländischen FIUs abgeschlossenen Memoranda of Understanding (MoUs) und Vereinbarungen zum Datenaustausch im Bereich der Geldwäscherei, einschlägiger Vortaten und Terrorismusfinanzierung aus kundmachungsrechtlicher Sicht zu bewerten sind. 

Im Falle Taiwans handelt es sich um das einzige MoU aufgrund des liechtensteinischen FIU-Gesetzes, das durch die Abrufbarkeit in einer ausländischen Staatsvertrags-Datenbank öffentlich zugänglich ist. Die Kernthese des Aufsatzes lautet, dass beim liechtensteinische MoU mit Taiwan eine Verletzung der innerstaatlichen Publikationspflicht vorliegt, weil dieses MoU als völkerrechtliche Vereinbarung einzustufen ist. Es ist wahrscheinlich davon auszugehen, dass viele andere, wenn nicht alle MoUs und Vereinbarungen der liechtensteinischen FIU ähnlich ausgestaltet sind und dass daher die gleiche Schlussfolgerung auch für diese gilt.