Sind die liechtensteinischen FIU-Regularien mit ausländischen Partnerbehörden kundmachungsbedürftige Staatsverträge?
Im Falle Taiwans handelt es sich um das einzige MoU aufgrund des liechtensteinischen FIU-Gesetzes, das durch die Abrufbarkeit in einer ausländischen Staatsvertrags-Datenbank öffentlich zugänglich ist. Die Kernthese des Aufsatzes lautet, dass beim liechtensteinische MoU mit Taiwan eine Verletzung der innerstaatlichen Publikationspflicht vorliegt, weil dieses MoU als völkerrechtliche Vereinbarung einzustufen ist. Es ist wahrscheinlich davon auszugehen, dass viele andere, wenn nicht alle MoUs und Vereinbarungen der liechtensteinischen FIU ähnlich ausgestaltet sind und dass daher die gleiche Schlussfolgerung auch für diese gilt.







