Abstract
Der Beitrag zeichnet die holprigen Wege zum Zollanschlussvertrag vom März 1923 detailliert nach. In den dreijährigen Verhandlungen waren bei allem Wohlwollen der Schweiz auch Widerstände und Krisen zu überwinden. Liechtenstein hat insofern einen beträchtlichen Preis bezahlt, als es darauf verzichtete, seine Souveränitätsrechte im vollen Umfang selbst auszuüben; allerdings ist aufgrund des beiden Seiten zustehenden expliziten Kündigungsrechts eine tatsächliche Einschränkung der Souveränität nicht gegeben gewesen. Das Wegfallen der Zollgrenze und die freie Ein- und Ausfuhr bot einen erfolgversprechenden Weg für die wirtschaftliche Gesundung, öffnete das Land aber auch für vermehrte Einflussnahmen der Schweiz.