Corona-Schutzkonzept

19 Nov 2020 - Mitteilung
Unser Schutzkonzept orientiert sich an den Verordnungen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein sowie an den Vorgaben des Bundesamts fürs Gesundheit (BAG).

Eigenverantwortung
Wir setzen bei allen Besucherinnen und Besuchern die Bereitschaft voraus, sich an unser Schutzkonzept zu halten. Es liegt an jeder einzelnen Person selbst, abzuwägen, ob sie eine Veranstaltung bei uns besuchen möchten. Wir versuchen, das Risiko einer Ansteckung soweit als möglich zu minimieren, können es aber selbstverständlich nicht gänzlich ausschliessen.

Solidarität
Bitte besuchen Sie unsere Veranstaltungen nur, wenn Sie sich gesund fühlen. Personen mit akuten Symptomen einer Erkrankung, wie Fieber, Fiebergefühl, Halsschmerzen, Husten, Kurzatmigkeit, Muskelschmerzen oder plötzlichem Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns dürfen unsere Veranstaltungen nicht besuchen.

Abstandsregel und Hygienemassnahmen
Bitte halten Sie wann immer möglich 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen ein. Im Eingangsbereich des Liechtenstein-Instituts steht ein Desinfektionsmittelspender zur Verfügung. Wir bitten Besucherinnen und Besucher, ihre Hände beim Betreten des Instituts zu desinfizieren.

Schutzmaskenpflicht
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten des Liechtenstein-Instituts ist verpflichtend.

Contact Tracing
Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich beim Betreten des Liechtenstein-Instituts zu registrieren (Name, Kontaktangaben). Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer Erkrankung auf Nachfrage an das Amt für Gesundheit Kontaktdaten weitergegeben und die Daten aus diesem Grund 14 Tage lang gespeichert werden. Es ist möglich, dass das Amt für Gesundheit Kontakt mit Besucherinnen und Besuchern aufnimmt und eine Quarantäne anordnet, falls es Kontakte mit an Covid-19 erkrankten Personen gab.

Veranstaltungen des Liechtenstein-Instituts können nur nach vorgängiger Anmeldung besucht werden, sodass ein Contract Tracing möglich bleibt. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die im Vereinshaus Gamprin stattfinden.

Vereinshaus Gamprin
Teil des Schutzkonzepts des Liechtenstein-Instituts ist es auch, Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen im Vereinshaus Gamprin durchzuführen. Im Vereinshaus gilt ebenfalls Maskenpflicht. Die Anzahl Plätze wurde beschränkt, um den nötigen Abstand zu gewährleisten. Desinfektionsspender stehen bereit, Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich die Hände zu desinfizieren.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!