Das 1719 entstandene Fürstentum Liechtenstein war bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation 1806 ein Stand des Reichs. Durch die Aufnahme Fürst Johanns I. in den von Napoleon geschaffenen Rheinbund erlangte es 1806 die Souveränität. Sie wurde 1815 auf dem Wiener Kongress durch die Aufnahme in den Deutschen Bund bestätigt. Mit dem Ende des Deutschen Bundes 1866 war Liechtenstein erstmals kein Teil eines Reiches oder Staatenbundes mehr und erlangte damit die „Vollsouveränität“. Seither ist die Erhaltung der Souveränität die Grundmaxime der liechtensteinischen Aussenpolitik. Diese bewegt sich im Spannungsfeld bilateraler Partnerschaften mit den Nachbarstaaten Österreich (bis 1919) und Schweiz (seit 1924) einerseits und einer multilateralen Absicherung der Souveränität andererseits.
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