Einführung der Arbeitslosenversicherung
Ein Vorstoss des Arbeiterverbandspräsidenten Johann Beck veranlasste den Landtag 1964, die Regierung mit der Ausarbeitung eines ALV-Gesetzes zu beauftragen. Nach umfangreichen Vorarbeiten wurde das Gesetz 1969 vom Landtag verabschiedet. Es trat am 1. Januar 1970 in Kraft und wurde seither mehrmals revidiert.
Die ALV bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen unverschuldeter Arbeitslosigkeit und ist für alle Arbeitnehmer obligatorisch.
Abbildung: Flugblatt zur Volksabstimmung von 1931 über die Einführung einer Arbeitslosenversicherung in Liechtenstein. (LI LA)
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