Peter Bussjäger verstärkt Venedig-Kommission
Bei der Venedig-Kommission handelt es sich um eine Einrichtung des Europarates. Sie wurde 1990 vom Ministerkomitee des Europarates gegründet. Sie sollte die unabhängig gewordenen Staaten Osteuropas bei der Ausarbeitung von demokratischen Verfassungen unterstützen und ist auch heute in vielfältiger Weise beratend tätig. Konferenzen und Seminare zur Umsetzung der Vorgaben des Europarates zu Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit bilden ebenfalls einen wichtigen Pfeiler der Aufgaben der Venedig-Kommission. Ihre vollständige Bezeichnung „Europäische Kommission für Demokratie durch Recht“ bringt dies gut zum Ausdruck. Venedig-Kommission heisst die Kommission deshalb, weil sie ihre Versammlungen in Venedig abhält.
Heute hat sich der Kreis der 61 Mitglieder der Venedig-Kommission auch auf Staaten ausserhalb Europas ausgedehnt. Insbesondere sind auch die USA, Israel, Tunesien und Marokko sowie die Türkei Mitglied. Zur Zeit befindet sich zum Beispiel eine Delegation der Venedig-Kommission in Albanien zur Besprechung einer Verfassungsänderung. Eine weitere Delegation nimmt in Usbekistan an einem Erfahrungsaustausch über Fragen der Durchführung von Wahlen teil.
Bei den Kommissionsmitgliedern handelt es sich um renommierte Spezialistinnen und Spezialisten des Verfassungs- und Völkerrechts. Sie werden von den einzelnen Mitgliedstaaten jeweils für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt. In der Venedig-Kommission handeln sie als unabhängige Expertinnen und Experten. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der erforderlichen Massnahmen zu beraten, mit denen Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit erlangt werden können.
Das Liechtenstein-Institut freut sich über die ehrenvolle Ernennung von Peter Bussjäger zum Mitglied der Venedig-Kommission und wünscht ihm für diese verantwortungsvolle Aufgabe alles Gute.
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