Der Staatsgerichtshof – ein altehrwürdiges Gericht mit noch immer frischem Konzept

13 Apr 2026 - Gastkommentar
Seit 1926 nimmt der Staatsgerichtshof Individualbeschwerden entgegen und überprüft Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung. Der Staatsgerichtshof gehört zu den älteren Verfassungsgerichten Europas. Zum 100-jährigen Bestehen würdigt Patricia Schiess in einem Gastkommentar in der neuesten lie:zeit Liechtensteins Verfassungsgericht.

In Liechtenstein ist der Staatsgerichtshof (StGH) bestens bekannt. Immer wieder finden sich Medienberichte über Urteile, die auf eine grössere Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern oder Unternehmen Auswirkungen haben, so wie die Entscheide zur Stiefkindadoption durch einen gleichgeschlechtlichen Partner oder über die Einreichung der Jahresrechnung beim Amt für Justiz. 

Weniger bekannt ist, dass es sich beim StGH um ein – verglichen mit anderen Verfassungsgerichten – altes Gericht handelt. Immerhin steht der StGH seit 100 Jahren ununterbrochen im Einsatz. Ein kontinuierliches Wirken ohne Brüche in der Rechtsprechung und ohne plötzliche personelle Wechsel ist aus rechtsstaatlicher Sicht begrüssenswert. Es zeigt, dass das Gericht nicht Spielball der gerade herrschenden politischen Meinung ist.

Patricia Schiess ist Co-Herausgeberin eines Sammelbands zum 100-Jahr-Jubiläum des StGH. Der Band erscheint Ende April 2026 im Nomos-Verlag.