Online-Kommentar zur Verfassung wächst weiter
7 Sept 2017 - Mitteilung
Der vom Liechtenstein-Institut herausgegebene Kommentar www.verfassung.li wurde weiter ergänzt. Neu hinzugekommen sind die Kommentierungen von Art. 18 LV über das Gesundheitswesen, von Art. 21 LV über die liechtensteinischen Gewässer und die Energie und Erläuterungen zum Landesausschuss (Art. 71 bis 77 LV).
Beim Landesausschuss handelt es sich um dasjenige Organ, das gewisse Aufgaben des Landtages wahrnehmen kann, wenn dieser nach seiner Schliessung oder Auflösung nicht mehr tagen kann.