Es handelt sich bei Art. 24 LV neben Art. 62 lit. c LV und Art. 68 LV, welche dem Landtag die Kompetenz zur Bewilligung sämtlicher Steuern zuweisen, um die einzige Bestimmung über die Steuern. Entsprechend erläutert die Kommentierung zu Art. 24 LV nicht nur das steuerfreie Existenzminimum, sondern auch die Grundsätze der Besteuerung. Überdies werden die Zölle und die vom Zollanschlussvertrag mit der Schweiz begründeten Steuern vorgestellt.
According to Article 24 Constitution of the Principality of Liechtenstein, the State shall provide for equitable taxation that exempts a minimum subsistence level and draws more heavily on high assets and income.