Abstract
Peter Kaisers «Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein» aus dem Jahr 1847 ist bis heute als rechtsgeschichtlicher Übersichtstext für die liechtensteinische Perspektive praktisch unentbehrlich. Doch wie ist das Werk des berühmten Verfassers aus heutiger Sicht in seinem rechtshistorischen Wert zu würdigen und zu verwenden? In Beantwortung dieser Frage analysiert der Beitrag zunächst die Darstellung der Rechtsgeschichte in Kaisers Werk. Die einschlägigen Passagen werden eruiert und auf ihre spezifische Darstellungsweise hin untersucht. Sodann arbeitet der Beitrag die rechtshistorischen Vorstellungen heraus, die dieser Darstellung im Werk zugrunde liegen. Dabei werden die tragenden Begriffe (Mensch/Gesellschaft, Familie, Eigentum, Freiheit) ausgedeutet und in einen Gesamtzusammenhang gesetzt.
Schlagwörter: Eigentum; Familie; Freiheit; Gesellschaft; Kaiser, Peter; Mensch; Recht; Rechtsgeschichte; Volk
Über dieses Buch
«Und nach dem Nachdenken kommt das Handeln» – der Titel der Festschrift für Guido Meier zum 75. Geburtstag beschreibt das Motto für das langjährige Wirken des Jubilars auf ganz verschiedenen Tätigkeitsfeldern. Nachdenken und Handeln, Theorie und Praxis nebeneinander Seite an Seite zu stellen, und dies aufgefächert anhand der Gebiete, auf denen der Jubilar sich vornehmlich betätigt hat, ist auch das Ziel der vorliegenden Festschrift. Sie umfasst 17 thematische Beiträge, die sich auf vier Bereiche verteilen: Geschichte; Umwelt- und Raumpolitik; Politik, Recht und Wirtschaft; Finanzdienstleistungen. Die Beiträge widerspiegeln in ihrer Gesamtheit einen Facettenreichtum des Nachdenkens über Liechtenstein ebenso wie des Handelns über Liechtenstein hinaus. In letzterem Sinne bereichern als illustrative Besonderheit zudem zwei farbenprächtige Fotostrecken zur Landschaft Grönlands, zu welcher der Jubilar ein ganz besonderes Verhältnis pflegt, den vorliegenden Band.