Das Ministerium für Gesellschaft und Kultur beauftragte das Liechtenstein-Institut mit der Erstellung einer Studie über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in Liechtenstein. Dies geschah nicht zuletzt deshalb, weil verschiedene andere Staaten wegen der hohen Schutzwirkung der Impfstoffe gegen das Covid-19-Virus und wegen der weiterhin anhaltenden Pandemiesituation eine beschränkte (und in seltenen Fällen auch eine allgemeine) Covid-19-Impfpflicht eingeführt haben.
Der Fokus der Studie liegt auf der Möglichkeit, zur Bekämpfung des Coronavirus eine allgemeine Impfpflicht in Liechtenstein einzuführen. Damit ist gemeint, dass sich die gesetzlich verankerte Impfpflicht an alle Einwohnerinnen und Einwohner richtet, ausser diese werden im Gesetz explizit von der Impfpflicht ausgenommen. Die Möglichkeit zur Einführung einer Impfpflicht für bestimmte Personengruppen wie z. B. Personen, welche in der Pflege tätig sind, ist bereits heute im Epidemiengesetz (EpG) vorgesehen und bedarf deshalb keiner verfassungsmässigen Prüfung mehr.
Die Studie adressiert folgende Fragen: