Tagung «25 Jahre EWR – Ein Integrationsszenarium auf dem Prüfstand»
Christian Frommelt referierte an der Tagung zum Thema Ausnahmeregelungen und Anpassungen im EWR-Recht. Das EWR-relevante EU-Recht ist stark differenziert. Das heisst, dass mindestens ein EWR/EFTA-Staaten zumindest temporär von der Gültigkeit einer EWR-relevanten EU-Regel ausgenommen ist. Eine solche Differenzierung entsteht beispielsweise durch EWR-spezifische Anpassungen bei der Übernahme eines EU-Rechtsaktes in das EWR-Abkommen. Aber auch die verzögerte Übernahme von EU-Recht in das EWR-Abkommen kann im weiteren Sinne als eine Form der Differenzierung verstanden werden, wenn die entsprechenden EU-Regeln für die EU-Staaten bereits verbindlich sind, nicht aber für die EWR/EFTA-Staaten. In seiner Analyse zeigte Christian Frommelt auf, dass differenzierte Integration im EWR stark prozessbasiert ist und damit das Resultat der fehlenden Einbindung der EWR/EFTA-Staaten in das EU-Policy-Making. Differenzierung im EWR ist aber auch das Resultat der unterschiedlichen Integrationsprinzipien von EU und EWR sowie der Kleinräumigkeit Liechtensteins.
Chancen und Grenzen des decision shaping. Präsentation von Georges Baur im Panel „Rechtsetzung und Decision-shaping“.
Ausnahmeregelungen und Anpassungen im EWR-Recht. Präsentation von Christian Frommelt im Panel „Übernahme des EWR-Rechts und Sicherung der Homogenität“