Staatsaufgaben und öffentliche Unternehmen in der Diskussion
Das Spannungsverhältnis zwischen klaren gesetzlichen Vorgaben und Freiheiten für die operative Führungsebene zeigte sich auch in Enya Steiners Vortrag über die öffentlichen Unternehmen und ihren Auftrag. Enya Steiner vom Liechtenstein-Institut untersucht in ihrer Dissertation zu den öffentlichen Unternehmen, ob respektive wenn ja wo – im EWR-Recht? im jeweiligen liechtensteinischen Spezialgesetz? in der Eignerstrategie oder in einer Leistungsvereinbarung? – vorgegeben wird, welche Leistungen öffentliche Unternehmen erbringen müssen und welche Aufgaben sie zusätzlich ausüben dürfen.
Im Vortrag von Sarah Schirmer, ebenfalls Doktorandin am Liechtenstein-Institut, stand EWR-Recht noch stärker im Zentrum. Gestützt auf zwei neuere Entscheide von EuGH und EuG, zeigte Sarah Schirmer auf, dass die Abgabe von Bauland an Wohnbaugenossenschaften aus europarechtlicher Sicht eine Beihilfe darstellen kann. Aus diesem Grund gilt es sauber zu dokumentieren, wer unter welchen Bedingungen von Vergünstigungen wie z.B. Gewährung eines Baurechts unter Marktpreisen oder vergünstigten Darlehen profitieren soll und ob die EFTA-Aufsichtsbehörde einzubeziehen ist.
Das Seminar bot den beiden Doktorandinnen des vom Schweizerischen Nationalfonds geförderten Projekts „Staatsaufgaben im Kleinstaat“ Gelegenheit, ihre Erkenntnisse mit einem interessierten Publikum zu besprechen. Überdies erhielten ihre Kolleginnen und Kollegen vom Liechtenstein-Institut sowie Expertinnen und Experten aus der Praxis einen Einblick in verschiedene Rechtsfragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Die Diskussion zeigte, dass die Praxis in der Schweiz oft vor ähnlichen Fragen steht wie in Liechtenstein. Durch die Mitgliedschaft im EWR sind die rechtlichen Vorgaben für die liechtensteinischen Akteure jedoch feinmaschiger.
Im Bild (von links nach rechts): Sarah Schirmer, Patricia Schiess, Goran Seferovic, Enya Steiner, Christian Frommelt.