SNF finanziert rechtswissenschaftliches Projekt am Liechtenstein-Institut

15 May 2017 - Mitteilung
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hat kürzlich einen Beitrag von rund CHF 350’000 für das am Liechtenstein-Institut angesiedelte Forschungsprojekt „Staatsaufgaben im Kleinstaat. Eine rechtsvergleichende Analyse für Liechtenstein“ gesprochen.

Der Schweizerische Nationalfonds ist die wichtigste Schweizer Organisation zur Förderung der Grundlagenforschung und unterstützt Forschungsprojekte aus allen wissenschaftlichen Disziplinen. Er hat dabei unter anderem die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zum Ziel. Da Liechtenstein jährlich einen Beitrag an den SNF leistet, können auch Forscherinnen und Forscher der hiesigen Hochschuleinrichtungen Gesuche an den SNF richten. 

PD Dr. iur. Patricia Schiess, seit Sommer 2013 Forschungsbeauftragte am Liechtenstein-Institut, wird das Projekt leiten. Der Schweizerische Nationalfonds kommt während drei Jahren für die Saläre von zwei Doktorierenden auf und übernimmt die Kosten für ein internes Kolloquium und eine öffentliche Tagung. Letztere ist für Frühling 2019 am Liechtenstein-Institut vorgesehen. 

Im Zentrum des Forschungsprojekts steht die Frage nach dem Umfang der Staatsaufgaben in Liechtenstein, nach ihren Voraussetzungen und den Modalitäten ihrer Erfüllung. Ein besonderes Augenmerk gilt den für einen Kleinstaat besonders wichtigen Fragen, welche Aufgaben das Land erledigen muss, damit es den Erwartungen an einen souveränen Staat genügt, ob die Leistungen im Land selber angeboten werden müssen und ob sich hier genügend kompetente Personen für die verschiedenen Aufgaben wie insbesondere Steuerung und Überwachung finden. Eine der beiden Dissertationen wird das wirtschaftliche Handeln des Staates untersuchen, indem sie die öffentlichen Unternehmen in Liechtenstein einer rechtlichen Analyse unterzieht. In der anderen Doktorarbeit stehen die an Private übertragenen Aufgaben im Zentrum, insbesondere die Verfahren, in denen in Liechtenstein der Entscheid über die Auslagerung getroffen wird und die Kontrolle erfolgt. Selbstverständlich werden die Fragen für das EWR-Mitglied Liechtenstein mit Blick auf die Vorgaben des Europarechts beantwortet. Ebenso werden rechtsvergleichende Betrachtungen helfen, die von Liechtenstein getroffenen Lösungen besser zu verstehen.
 
Das Liechtenstein-Institut freut sich, dieses Forschungsprojekt in seinen Reihen beherbergen zu dürfen.