Neues Arbeitspapier „Parlamentarische Untersuchungskommissionen“
Um einen rechtsvergleichenden Blick zu ermöglichen, haben Peter Bussjäger und Patricia M. Schiess Rütimann die Rechtslage in Österreich respektive der Schweiz wiedergegeben. So wie Wilfried Marxer die liechtensteinischen Untersuchungskommissionen zusammenträgt, nennt Patricia M. Schiess Rütimann die eidgenössischen Untersuchungskommissionen und trägt Daten zu mehreren kantonalen PUK zusammen. Peter Bussjäger stellt die neuesten Revisionen in Österreich vor und vergleicht die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer.
Der Vergleich zwischen der rechtlichen Regelung der parlamentarischen Untersuchungskommissionen respektive der Untersuchungsausschüsse in den drei Staaten zeigt, dass diese sehr unterschiedlich ausgestaltet sein können (z.B. bezüglich der Errichtung [Minderheitenrecht oder Notwendigkeit einer Parlamentsmehrheit]; Verhältnis zu anderen Aufsichtsmitteln des Parlaments; finanzielle Ressourcen der PUK; öffentliche respektive nicht öffentliche Anhörung der Auskunftspersonen und Zeugen). Unterschiede finden sich insbesondere auch im Rechtsschutz der von den Untersuchungen betroffenen Personen. Fragen stellen sich hier insbesondere dann, wenn die Ergebnisse einer PUK Eingang in eine Strafuntersuchung oder ein Disziplinarverfahren finden.
Für Liechtenstein, Österreich und die Schweiz kann diese Publikation aufzeigen, dass die rechtlichen Grundlagen relativ häufig angepasst wurden – nämlich dann, wenn eine Kommission auf grössere organisatorische Schwierigkeiten gestossen war oder gar nicht erst errichtet werden konnte.