„Menschenrechte in Liechtenstein“ – Bericht 2021 erschienen
Der erste Teil des Berichts widmet sich den menschenrechtlichen Verpflichtungen Liechtensteins. Neben der Bedeutung der Menschenrechte werden darin auch deren rechtliche Grundlagen in der nationalen Gesetzgebung erläutert. Zusätzlich führt der Bericht die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich internationaler Übereinkommen und Berichterstattungen an Menschenrechtsgremien sowie aktuelle Gesetzesänderungen und Initiativen auf. Im vergangenen Jahr ist dabei insbesondere der Beitritt Liechtensteins zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – die sogenannte Istanbul-Konvention – hervorzuheben.
Im zweiten Teil zeigt der Bericht die Menschenrechtssituation in Liechtenstein anhand von aktuellen Zahlen und Statistiken zu 11 unterschiedlichen Themenbereichen auf. Damit soll er eine Grundlage bilden für die zukünftige Verbesserung und Weiterentwicklung der Menschenrechtslage in Liechtenstein.