Die institutionellen Herausforderungen des EWR
Der EWR verlangt die dynamische Übernahme des EWR-relevanten EU-Rechts. Das EWR-Abkommen sieht dazu ein Verfahren vor, welches sich einfach gesprochen in fünf Phasen unterteilen lässt: 1) eine frühzeitige Prüfung von horizontalen Herausforderungen im Zusammenhang mit einem vorgeschlagenen EU-Rechtsakt; 2) die formelle Prüfung des endgültigen EU-Rechtsakts nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU; 3) die Ausarbeitung des Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses (JCD) zur Aufnahme eines EU-Rechtsakts; 4) die formelle Annahme des JCD durch eine einstimmige Entscheidung der drei EWR/EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der EU; und 5) die nationale Ratifizierung des JCD, wenn einer oder mehrere der EWR/EFTA-Staaten bestimmte verfassungsrechtliche Anforderungen erfüllen müssen.
Das Standardverfahren für die Übernahme von neuem EU-Recht in das EWR-Abkommen wurde in den vergangenen Jahren um weitere Verfahren ergänzt. Die neuen Verfahren sollen die Übernahme des EU-Rechts beschleunigen und damit sicherstellen, dass EWR-relevantes EU-Recht für die EU- und die EWR/EFTA-Staaten zum gleichen Zeitpunkt verbindlich wird. Die neuen Verfahren sorgen zwar für mehr Effizienz, schränken aber zugleich die Autonomie der EWR/EFTA-Staaten ein, indem sie beispielweise den EWR/EFTA-Staaten weniger Raum für eine innenpolitische Konsultation lassen und auch EWR-spezifische Anpassungen zu neuen EU-Rechtsakten nicht möglich sind.
Wie schwer dieser Autonomieverlust wiegt, ist eine politische Frage und lässt sich deshalb nicht eindeutig beantworten. Unbestritten sind demgegenüber die Effizienzgewinne und damit der praktische Nutzen dieser neuen Übernahmeverfahren. So hat sich beispielsweise die Dauer für die Übernahme eines neuen EU-Rechtsaktes in das EWR-Abkommen durch die Einführung des Fast-Track-Procedure im Jahr 2014 von durchschnittlich 245.5 Tage auf 218 Tage reduziert. Noch stärker war der Effekt des Simplified Procedure, welches bereits im Jahr 2001 eingeführt wurde und vor allem für sehr technische Rechtsakte im Bereich Veterinärwesen eingesetzt wird. Für die Übernahme dieser Rechtsakte ist nicht länger ein Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschuss nötig, womit sichergestellt wird, dass der Rechtsakt gleichzeitig in der EU und im EWR in Kraft tritt.
Des Weiteren zeigt das Arbeitspapier auf, wie die EWR/EFTA-Staaten am Rechtssetzungsprozess der EU teilnehmen können. Hervorzuheben ist dabei insbesondere die Teilnahme an EU-Ausschüssen, welche die Rechtsakte vorbereiten und damit wesentlich zu deren Inhalte beitragen. Die Möglichkeiten der Einflussnahme der EWR/EFTA-Staaten sind jedoch gleich in mehrerlei Hinsicht eingeschränkt. So fehlt den EWR/EFTA-Staaten ein Stimmrecht in den EU-Gremien. Auch haben sie keinen formell gesicherten Zugang zu Gremien des EU-Rates. Im Rahmen des Arbeitspapiers wird deshalb auch die Frage aufgeworfen, ob diese Einschränkungen gerechtfertigt sind und wie sie sich auf die Legitimität des EWR auswirken. Die Suche nach institutionellen Regelungen bleibt dabei eine dauernde Herausforderung.