Christian Frommelt an Konferenz über die Teilnahme der EWR/EFTA-Staaten am EU-Rechtsetzungsprozess
23 Sept 2019 - Mitteilung
Auf Einladung des ARENA Centre for European Studies sprach Christian Frommelt an der Universität Oslo über die Teilnahme der EWR/EFTA-Staaten am Rechtsetzungsprozess der EU. Durch das EWR-Abkommen sind die EWR/EFTA-Staaten verpflichtet, neues EWR-relevantes EU-Recht möglichst rasch nach dessen Verabschiedung durch die zuständigen EU-Organe in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Um diesen Übernahmeprozess zu vereinfachen, werden die EWR/EFTA-Staaten in den Rechtsetzungsprozess der EU eingebunden.
Die Art und Weise dieser Einbindung variiert stark je nach Politikfeld und Entscheidungsmodus innerhalb der EU. Die EU ist aber stets bemüht, die Autonomie ihrer Entscheidungsprozesse zu schützen, weshalb den EWR/EFTA-Staaten zwar weitreichende Teilnahmerechte zugesichert werden, jedoch kein Stimmrecht.
In seinem Vortrag zeigte Christian Frommelt die verschiedenen Formen der Einbindung der EWR/EFTA-Staaten in den EU-Entscheidungsprozess auf. Dabei hob er hervor, dass der üblicherweise verwendete Begriff des Decision-Shaping etwas irreführend ist, da sich die Mitwirkung der EWR/EFTA-Staaten an der Rechtsetzung der EU nicht auf die Beeinflussung einer konkreten Entscheidung beschränkt. Auch argumentierte er, dass das Policy Shaping der EWR/EFTA-Staaten demokratietheoretisch nicht als eine Kompensation für das Fehlen eines Stimmrechts im EU-Entscheidungsprozess bezeichnet werden kann. Eine solche Kompensation kann nur durch das Decision-Making im EWR – also den konkreten Übernahmeprozess durch den gemeinsamen EWR-Ausschuss – erfolgen. Der Zweck der Einbindung der EWR/EFTA-Staaten in den EU-Entscheidungsprozess ist vielmehr vor allem die Vorbereitung einer fristgerechten und vollständigen Übernahme sowie korrekten Umsetzung durch die EWR/EFTA-Staaten und somit die Sicherung der Funktionsweise des EWR-Abkommens. Darüber hinaus trägt die stark expertisenbasierte Teilnahme der EWR/EFTA-Staaten am EU-Entscheidungsprozess zu deren Reputation als verlässliche und konstruktive Partner bei.
In seinem Vortrag zeigte Christian Frommelt die verschiedenen Formen der Einbindung der EWR/EFTA-Staaten in den EU-Entscheidungsprozess auf. Dabei hob er hervor, dass der üblicherweise verwendete Begriff des Decision-Shaping etwas irreführend ist, da sich die Mitwirkung der EWR/EFTA-Staaten an der Rechtsetzung der EU nicht auf die Beeinflussung einer konkreten Entscheidung beschränkt. Auch argumentierte er, dass das Policy Shaping der EWR/EFTA-Staaten demokratietheoretisch nicht als eine Kompensation für das Fehlen eines Stimmrechts im EU-Entscheidungsprozess bezeichnet werden kann. Eine solche Kompensation kann nur durch das Decision-Making im EWR – also den konkreten Übernahmeprozess durch den gemeinsamen EWR-Ausschuss – erfolgen. Der Zweck der Einbindung der EWR/EFTA-Staaten in den EU-Entscheidungsprozess ist vielmehr vor allem die Vorbereitung einer fristgerechten und vollständigen Übernahme sowie korrekten Umsetzung durch die EWR/EFTA-Staaten und somit die Sicherung der Funktionsweise des EWR-Abkommens. Darüber hinaus trägt die stark expertisenbasierte Teilnahme der EWR/EFTA-Staaten am EU-Entscheidungsprozess zu deren Reputation als verlässliche und konstruktive Partner bei.
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