300 Jahre Fürstentum Liechtenstein
15 Jan 2019 - Vor 300 Jahren
Am 23. Januar 1719 vereinigte Kaiser Karl VI. die Reichsgrafschaft Vaduz und die Reichsherrschaft Schellenberg und erhob sie zum Reichsfürstentum Liechtenstein. Das an diesem Tag entstandene Fürstentum erlangte 1806 die Souveränität, die es seither bewahrt hat. Es ist das einzige ehemalige Reichsterritorium, das bis heute in ununterbrochener Kontinuität in nahezu unveränderten Grenzen als eigener Staat fortlebt. Das Land ist seit 1978 Mitglied des Europarats und seit 1990 der Vereinten Nationen.
Kontinuität besteht auch hinsichtlich der Staatsform und der Dynastie: Nach wie vor stellt das Fürstenhaus Liechtenstein das Staatsoberhaupt. Die Monarchie als Staatsform erfuhr indes durch die Konstitutionelle Verfassung von 1862 und die bis heute gültige Verfassung von 1921 bedeutende Wandlungen: Artikel 2 der Landesverfassung definiert das Fürstentum als „konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage“, wobei „die Staatsgewalt [...] im Fürsten und im Volke verankert“ ist. Als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger besteht seit 1862 ein Parlament: der Landtag. Die Mitglieder der Regierung werden seit 1921 vom Landesfürsten einvernehmlich mit dem Landtag auf dessen Vorschlag ernannt.
Die Grafschaft Vaduz und die Herrschaft Schellenberg waren im Spätmittelalter als reichsunmittelbare Herrschaften entstanden. Sie gehörten zunächst den Grafen von Werdenberg-Sargans-Vaduz (bis 1416), dann den Freiherren von Brandis (1416–1510) und den Grafen von Sulz (1510–1613). 1613 gelangten sie an die Grafen von Hohenems, welche 1699 zunächst die Herrschaft Schellenberg und 1712 die Grafschaft Vaduz an den Fürsten Johann Adam I. von Liechtenstein verkauften.
Grund für den Verkauf war die hohe Verschuldung der Grafen von Hohenems-Vaduz: Die beiden kleinen Territorien warfen nicht genügend Erträge ab, um einem reichsgräflichen Haus ein standesgemässes Leben zu ermöglichen und eine geordnete Verwaltung sicherzustellen. Auch bestanden weitere Probleme wie die Agrarkrise des 17. Jahrhunderts, steigende Abgaben an das Heilige Römische Reich deutscher Nation und für die Grafen nachteilhafte Steuerverträge mit den Untertanen. Dazu kam das persönliche Ungenügen der beiden letzten in Vaduz regierenden Hohenemser Grafen Ferdinand Karl und Jakob Hannibal III., die beide vom Kaiser von der Regierung abgesetzt wurden. Unter Graf Ferdinand Karl hatten 1679/80 die letzten, umfangreichen Hexenverfolgungen in Vaduz und Schellenberg stattgefunden. An Stelle der abgesetzten Grafen wurde das Land während rund 30 Jahren durch kaiserliche Kommissare verwaltet. Durch den Verkauf der beiden Herrschaften gelang die Sanierung der Schulden. Die mit dem Verkaufserlös erworbene Herrschaft Bistrau in Böhmen sowie die Grafschaft Hohenems in Vorarlberg ermöglichten den Hohenemser Nachfahren ein Auskommen bis zu ihrem Aussterben im Jahr 1759.
Dem Niedergang der Reichsgrafen von Hohenems im 17. Jahrhundert steht der Aufstieg der Familie von Liechtenstein gegenüber: Die Brüder Karl, Maximilian und Gundaker waren im Zeitraum von 1608 bis 1623 in den Fürstenstand erhoben worden. Auch erlangten sie umfangreichen Besitz in Böhmen und Mähren. Jedoch fehlte der Familie ein reichsunmittelbares Territorium, wie es Vaduz und Schellenberg waren. Ein solches Territorium war die Voraussetzung, um mit Sitz und Stimme in den Reichsfürstenrat aufgenommen zu werden, also in eine der drei Kurien des Reichstags. Diese prestigeträchtige Stellung brachte einer gefürsteten Familie die Anerkennung, zu den höchsten aristokratischen Kreisen im Reich zu gehören.
Nach dem Tod Fürst Johann Adams I. von Liechtenstein 1712 gingen Vaduz und Schellenberg testamentarisch zunächst an den noch minderjährigen Josef Wenzel von Liechtenstein über. 1718 tauschte Josef Wenzel die beiden Herrschaften an den Regierer des Hauses und Majoratsherrn Fürst Anton Florian von Liechtenstein ab. Anton Florian, ehemals Erzieher von Kaiser Karl VI. und Obersthofmeister an dessen Hof, erreichte 1719 die Vereinigung und Erhebung zum Reichsfürstentum. Die dauerhafte Aufnahme in den Reichsfürstenrat mit Sitz und Stimme erfolgte 1723 unter Fürst Josef Johann Adam, nachdem Anton Florian diese Stellung schon 1713 für seine Person, aber nicht für seine Nachkommen erreicht hatte.
Kurz nach der Erhebung zum Reichsfürstentum erliess Fürst Anton Florian umfangreiche Dienstinstruktionen für seine Beamten in Vaduz, in denen er die Verwaltung des Landes neu ordnete. Insbesondere wurden die beiden Landschaften Vaduz und Schellenberg mit ihren Organen (Landammänner) und Selbstverwaltungsrechten in Gerichts- und Steuersachen abgeschafft und ein Anspruch auf den Zehnten von Neubrüchen (Novalzehnt) erhoben. In der Folge kam es zu jahrelangen Konflikten mit der Bevölkerung und dem Klerus, die 1733 respektive 1721 gelöst werden konnten.
1842 besuchte mit Fürst Alois II. erstmals ein regierender Fürst sein kleines Land am Alpenrhein. 1938 nahm Fürst Franz Josef II. unter dem Eindruck des „Anschlusses“ Österreichs an NS-Deutschland Wohnsitz in Vaduz. Durch die Enteignung des fürstlichen Besitzes in der damaligen Tschechoslowakei nach dem Ersten Weltkrieg und durch die Benes-Dekrete von 1945 erlangte das Land Liechtenstein grössere Bedeutung für das Fürstenhaus.
Wirtschaftlich erlebte das bis anhin rein bäuerliche Land ab den 1860er Jahren eine erste Industrialisierung im Textilbereich. Ab den 1930er Jahren folgte eine zweite, stärker diversifizierte Industrialisierungswelle im Metall- und Maschinenbereich. In den 1920er Jahren legten ein neues Steuergesetz (1923) und das Personen- und Gesellschaftsrecht (1926) die Grundlagen für das Finanzdienstleistungsgewerbe, welches aber erst ab den 1950er Jahren zu einem bedeutenden Standbein der liechtensteinischen Volkswirtschaft wurde. 2016 trugen die Industrie und das warenproduzierende Gewerbe 43 % zur liechtensteinischen Wertschöpfung bei, die allgemeinen Dienstleistungen 27 %, die Finanzdienstleistungen 23 % und die Landwirtschaft und Haushalte 7 %. Wesentliche Faktoren der wirtschaftlichen Entwicklung waren im 19. Jahrhundert ein Zollvertrag mit Österreich (1852–1919) und im 20. Jahrhundert der 1923 geschlossene Zollanschlussvertrag mit der Schweiz sowie seit 1995 die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Bildlegende: Erhebung der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg zum Reichsfürstentum Liechtenstein durch Kaiser Karl VI., Urkunde vom 23. Januar 1719 mit dem goldenen Siegel des Kaisers (Goldene Bulle). © LIECHTENSTEIN. The Princely Collections. Vaduz–Vienna.
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Grund für den Verkauf war die hohe Verschuldung der Grafen von Hohenems-Vaduz: Die beiden kleinen Territorien warfen nicht genügend Erträge ab, um einem reichsgräflichen Haus ein standesgemässes Leben zu ermöglichen und eine geordnete Verwaltung sicherzustellen. Auch bestanden weitere Probleme wie die Agrarkrise des 17. Jahrhunderts, steigende Abgaben an das Heilige Römische Reich deutscher Nation und für die Grafen nachteilhafte Steuerverträge mit den Untertanen. Dazu kam das persönliche Ungenügen der beiden letzten in Vaduz regierenden Hohenemser Grafen Ferdinand Karl und Jakob Hannibal III., die beide vom Kaiser von der Regierung abgesetzt wurden. Unter Graf Ferdinand Karl hatten 1679/80 die letzten, umfangreichen Hexenverfolgungen in Vaduz und Schellenberg stattgefunden. An Stelle der abgesetzten Grafen wurde das Land während rund 30 Jahren durch kaiserliche Kommissare verwaltet. Durch den Verkauf der beiden Herrschaften gelang die Sanierung der Schulden. Die mit dem Verkaufserlös erworbene Herrschaft Bistrau in Böhmen sowie die Grafschaft Hohenems in Vorarlberg ermöglichten den Hohenemser Nachfahren ein Auskommen bis zu ihrem Aussterben im Jahr 1759.
Dem Niedergang der Reichsgrafen von Hohenems im 17. Jahrhundert steht der Aufstieg der Familie von Liechtenstein gegenüber: Die Brüder Karl, Maximilian und Gundaker waren im Zeitraum von 1608 bis 1623 in den Fürstenstand erhoben worden. Auch erlangten sie umfangreichen Besitz in Böhmen und Mähren. Jedoch fehlte der Familie ein reichsunmittelbares Territorium, wie es Vaduz und Schellenberg waren. Ein solches Territorium war die Voraussetzung, um mit Sitz und Stimme in den Reichsfürstenrat aufgenommen zu werden, also in eine der drei Kurien des Reichstags. Diese prestigeträchtige Stellung brachte einer gefürsteten Familie die Anerkennung, zu den höchsten aristokratischen Kreisen im Reich zu gehören.
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Kurz nach der Erhebung zum Reichsfürstentum erliess Fürst Anton Florian umfangreiche Dienstinstruktionen für seine Beamten in Vaduz, in denen er die Verwaltung des Landes neu ordnete. Insbesondere wurden die beiden Landschaften Vaduz und Schellenberg mit ihren Organen (Landammänner) und Selbstverwaltungsrechten in Gerichts- und Steuersachen abgeschafft und ein Anspruch auf den Zehnten von Neubrüchen (Novalzehnt) erhoben. In der Folge kam es zu jahrelangen Konflikten mit der Bevölkerung und dem Klerus, die 1733 respektive 1721 gelöst werden konnten.
1842 besuchte mit Fürst Alois II. erstmals ein regierender Fürst sein kleines Land am Alpenrhein. 1938 nahm Fürst Franz Josef II. unter dem Eindruck des „Anschlusses“ Österreichs an NS-Deutschland Wohnsitz in Vaduz. Durch die Enteignung des fürstlichen Besitzes in der damaligen Tschechoslowakei nach dem Ersten Weltkrieg und durch die Benes-Dekrete von 1945 erlangte das Land Liechtenstein grössere Bedeutung für das Fürstenhaus.
Wirtschaftlich erlebte das bis anhin rein bäuerliche Land ab den 1860er Jahren eine erste Industrialisierung im Textilbereich. Ab den 1930er Jahren folgte eine zweite, stärker diversifizierte Industrialisierungswelle im Metall- und Maschinenbereich. In den 1920er Jahren legten ein neues Steuergesetz (1923) und das Personen- und Gesellschaftsrecht (1926) die Grundlagen für das Finanzdienstleistungsgewerbe, welches aber erst ab den 1950er Jahren zu einem bedeutenden Standbein der liechtensteinischen Volkswirtschaft wurde. 2016 trugen die Industrie und das warenproduzierende Gewerbe 43 % zur liechtensteinischen Wertschöpfung bei, die allgemeinen Dienstleistungen 27 %, die Finanzdienstleistungen 23 % und die Landwirtschaft und Haushalte 7 %. Wesentliche Faktoren der wirtschaftlichen Entwicklung waren im 19. Jahrhundert ein Zollvertrag mit Österreich (1852–1919) und im 20. Jahrhundert der 1923 geschlossene Zollanschlussvertrag mit der Schweiz sowie seit 1995 die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Bildlegende: Erhebung der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg zum Reichsfürstentum Liechtenstein durch Kaiser Karl VI., Urkunde vom 23. Januar 1719 mit dem goldenen Siegel des Kaisers (Goldene Bulle). © LIECHTENSTEIN. The Princely Collections. Vaduz–Vienna.
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