24-Stunden-Betreuung von Betagten in ihrem eigenen Zuhause – Studie veröffentlicht
In einer umfangreichen, vom Verein für Menschenrechte in Liechtenstein VMR, vom Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverband LANV und von der Informations- und Beratungsstelle für Frauen infra beim Liechtenstein-Institut in Auftrag gegebenen Studie werden nun die öffentlich zugänglichen Daten zu den Betreuerinnen und Betreuern zusammengetragen und ihre rechtliche Situation analysiert. Linda Märk-Rohrer und Patricia Schiess stellen fest, dass sehr wenig über sie bekannt ist, obwohl das Land ihre Einstellung durch das Betreuungs- und Pflegegeld mitfinanziert. Anschliessend wird die arbeitsrechtliche Situation derjenigen Betreuerinnen und Betreuer analysiert, die von den betagten Personen beschäftigt werden. Es zeigt sich dabei, dass zwar viele Bestimmungen (aus dem ABGB, dem Arbeiterschutzgesetz, dem Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen sowie EU-Richtlinien) auf die Arbeitnehmenden der 24h-Betreuung anwendbar sind, diese Normen aber nicht auf ihre spezielle Situation zugeschnitten sind.
Liechtenstein kommt seinen Verpflichtungen aus dem EWR-Recht bezüglich Höchstarbeitszeiten und Pausen für diese immer grösser werdende Kategorie von Hausangestellten nur ungenügend nach. Dargestellt werden in der Studie auch die auf die Care-Migrantinnen und -Migranten zur Anwendung gelangenden Bestimmungen bezüglich Arbeitsbewilligung, Aufenthalt und Sozialversicherung. Ein Blick auf völkerrechtliche Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, des Europarates und auf die Verpflichtungen Liechtensteins aus der UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW runden diese Studie zusammen mit Verbesserungsvorschlägen ab.
In der PDF-Version der Studie ist eine Vielzahl von Quellen verlinkt. Eine Zusammenfassung und ein Glossar zu Beginn des Textes und ein Stichwortregister zum Schluss helfen beim Einstieg in die Lektüre.
Kurzentschlossene können sich noch bis zum Montag, 5. Oktober, unter für die öffentliche Präsentation der Studie am 6. Oktober in Schaan anmelden.