Abstract
Der Beitrag verweist auf die Dynamik von Verflechtung und Entflechtung von Postvertrag und Zollanschlussvertrag. In beiden Verträgen von 1920 respektive 1923 hatte Liechtenstein die Besorgung des Post-, Telegrafen- und Telefondienstes respektive die Zollverwaltung der Schweiz übertragen. In beiden Materien wurde die liechtensteinische Autonomie später erhöht: Eine Neufassung des Postvertrags 1978 und eine Ergänzung des Zollvertrags 1990 anerkannten das Recht Liechtensteins, internationalen Übereinkommen und Organisationen beizutreten, denen auch die Schweiz angehört. Nach divergierenden EWR-Volksabstimmungen wurde Liechtenstein 1994 auch der Beitritt zu Übereinkommen und Organisationen ermöglicht, denen die Schweiz nicht angehört. 1978 erhielt Liechtenstein zudem die Radio- und Fernsehhoheit und 1994 das Personenbeförderungsregal. 1999 wurde der Postvertrag aufgrund der im EWR vorgeschriebenen Liberalisierung von Post und Telekommunikation auf Wunsch Liechtensteins aufgelöst. Insgesamt hat die Schweiz ihre paternalistische Rolle aufgegeben und nimmt Liechtenstein verstärkt als ebenbürtigen Vertragspartner und als Konkurrenten wahr.