«Das wichtigste juristische Dokument, das das Land besitzt»
In einem Beitrag in der August-Ausgabe der Lie-Zeit macht sich Jurist Cyrus Beck Gedanken darüber, wie zeitgemäss das in der Verfassung 1921 verankerte Kollegialprinzip aufgrund der sich stetig ausdifferenzierenden Landesverwaltung heute noch ist. Statt des Kollegialprinzips wäre aus Sicht von Cyrus Beck die verfassungsrechtliche Zuständigkeit der Landesverwaltung für sämtliche Verwaltungsgeschäfte auf Landesebene im Sinne einer stufengerechten Verteilung der Verwaltungskompetenz angemessen.
Weitere Projekte im Zusammenhang mit dem Jubiläum
Das Liechtenstein-Institut nimmt das hundertjährige Bestehen der Verfassung zum Anlass, sich vertieft mit ihr zu beschäftigen. Im Juni fanden eine Podiumsdiskussion und ein öffentliches Kolloquium mit sechs rechtswissenschaftlichen Referaten statt. Vorausgegangen waren im April und Mai 2021 drei Vorträge von Historikern. Sie hatten die Ausarbeitung der Verfassung im Jahre 1921 und ihre Vorgängerin, die konstitutionelle Verfassung von 1862, beleuchtet. Die Referate des Kolloquiums werden Ende 2021 in der österreichischen Zeitschrift ZöR (Zeitschrift für öffentliches Recht) veröffentlicht. Ein von Hilmar Hoch, Christina Neier und Patricia Schiess herausgegebener Sammelband mit einem Dutzend Aufsätzen von Juristinnen und Juristen – vorwiegend, aber nicht ausschliesslich aus Liechtenstein – beleuchtet verschiedene bisher nicht näher erforschte Aspekte des liechtensteinischen Verfassungsrechts und der Stellung von Liechtensteins Verfassung im europäischen Kontext. Der Sammelband wird Ende 2021 in der Reihe «Liechtenstein Politische Schriften» veröffentlicht.
Die Verfassung 1921: Vom Volk gefordert, vom Fürsten zugestanden. Interview von Elias Quaderer mit Rupert Quaderer. Liechtensteiner Vaterland, Magazin zum Staatsfeiertag 2021, 7. August 2021.