Gerard Batliner
Zum Vortrag
Das liechtensteinische Verfassungsrecht bis nach dem Ersten Weltkrieg ist deutsches Verfassungsrecht. Liechtenstein war Mitglied des Deutschen Bundes und enger Partner Österreichs, seine Verfassungsentwicklung stand insbesondere in der Tradition der süddeutschen Staaten. Als direkte textliche Rezeptionsvorlage der liechtensteinischen Konstitutionellen Verfassung von 1862 gilt die Verfassung des Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen von 1833.
Nach dem Ersten Weltkrieg wandte sich Liechtenstein nicht nur politisch von den alten Verbündeten ab, sondern beschritt mit der Verfassung von 1921 auch rechtlich einen eigenen Weg. Diese neue Verfassung und Verfassungssprache kann folglich zwar nur noch sehr bedingt unter Rückgriff auf den deutschen Konstitutionalismus ausgelegt werden, zumindest methodisch-vergleichend bietet er sich aber punktuell an.
Im Vortrag sollen die textlichen Spuren der Konstitutionellen Verfassung in der Verfassung von 1921 dargestellt werden. Hinzu tritt die Frage nach inhaltlich-dogmatischen Versatzstücken der alten Verfassungstradition in der Verfassung von 1921.
Zur Vortragsreihe
Am 5. Oktober 1921 unterzeichneten Prinz Karl von Liechtenstein und fürstlicher Rat Josef Ospelt in Vertretung des regierenden Fürsten Johann II. – dieser beging an diesem Tag seinen 81. Geburtstag – die neue Verfassung, welche die bis dahin gültige Konstitutionelle Verfassung vom 26. September 1862 ersetzte. Dieses Datum steht für einen Meilenstein in der verfassungsrechtlichen Entwicklung Liechtensteins. Die neue Verfassung verliess die deutsche konstitutionelle Tradition textlich sowie inhaltlich weitgehend und definierte Liechtenstein als eine «konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage» und verankerte «die Staatsgewalt in Fürst und Volk». Dieses Ergebnis war nach einer intensiven Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Interessengruppen und durch hartnäckig erhobene Forderungen nach einer Stärkung der Volksrechte erreicht worden.
Die Vortragsreihe «100 Jahre Verfassung 1921» wird im ersten und zweiten Teil die Entwicklung Liechtensteins vom Ersten Weltkrieg (1914–1918) bis in die Zwanzigerjahre darstellen. Dabei werden neben den durch den Ersten Weltkrieg verursachten verfassungsrechtlichen auch die wirtschaftlichen und sozialpolitischen Umstände einbezogen. Es soll damit ein breites Gesamtbild der Umbrüche und Aufbrüche in Liechtenstein nach 1918 und der Stufen zur Verfassung von 1921 aufgezeigt werden. Im dritten Teil der Vortragsreihe werden die textlichen Spuren der Konstitutionellen Verfassung in der Verfassung von 1921 dargestellt. Hinzu tritt die Frage nach inhaltlich-dogmatischen Versatzstücken der alten Verfassungstradition in der Verfassung von 1921.
Referent
Dr. iur. Cyrus Beck, MAS, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Liechtenstein-Institut
Eine Vortragsreihe in Zusammenarbeit mit dem Historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein.
Vortrag ausgebucht
Der Vortrag im Vereinshaus Gamprin ist ausgebucht.
Es gilt Maskenpflicht.
Online (Zoom)
Die Vortragspräsentation kann auch online mitverfolgt werden, wobei nur die Präsentation und das Audio-Signal live übertragen werden, aber kein Live-Bild aus dem Vereinshaus Gamprin zur Verfügung steht.
Anmeldung bis 16.5.2021 an . Der Link zur Teilnahme wird am Montag, 17.5.2021, 10 Uhr, versandt.
Datenschutzhinweis
An dieser Veranstaltung werden Film- und Fotoaufnahmen durch die Medien und die Filmfabrik Anstalt gemacht. Diese werden veröffentlicht werden und es ist möglich, dass Personen darauf zu erkennen sind. Sollten Sie einer Veröffentlichung nicht zustimmen, so melden Sie sich bitte vorab beim Liechtenstein-Institut.
Zwei Verfassungen, viele Gemeinsamkeiten und grosse Unterschiede. Bericht von Heribert Beck, Liechtensteiner Volksblatt, 19. Mai 2021