Abstract
In einem neuen Beitrag zum Schweizerischen Jahrbuch für Europarecht gibt Georges Baur einen Überblick über das Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie das Zusatzabkommen betreffend das Fürstentum Liechtenstein. Diese gelten zwischen der Schweiz und Liechtenstein einerseits und dem Vereinigten Königreich andererseits ab dem 1. Januar 2021, unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU über ein entsprechendes Abkommen. Der Handel zwischen der Insel und dem Herzen des Kontinents kann somit bruchlos weitergeführt werden.